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Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Als Besitzer haftest du für jegliche Schäden, die dein Pferd verursacht, selbst wenn du keine Schuld trägst. Deshalb ist es wichtig, dich mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzusichern, um dich vor hohen Entschädigungszahlungen zu schützen.

Die 3 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht


01

Personenschäden

Schutz vor den finanziellen Folgen durch eine Unfallverletzung eines Menschen wie beispielsweise Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.

02

Sachschäden

Beschädigt oder zerstört dein Pferd Gegenstände, ersetzt die Pferdehalter-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands aus.

03

Vermögensschäden

Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit deinem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.


Wir unterstützen dich

Wir kennen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlageformen und der am Markt angebotenen Produkte. Wir ermitteln die für dich optimale Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung. Unsere Beratung ist ganzheitlich und maßgeschneidert nach deinen Bedürfnissen.

Besonders achten wir auf:


-Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)

-Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien

-Schadenabwicklung des Versicherers

-Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen

-Ausführliche und individuelle Beratung


Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?


Wolfsbiss & Pferderipper

Sollte dein Pferd durch einen Wolf oder Pferderipper verletzt oder getötet werden, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Behandlung oder Einäscherung.

Privater Reitunterricht

Die Pferdehalter-Haftpflicht deckt verursachte Schäden, die beim gelegentlichen Privatunterricht beispielsweise an Familienangehörigen oder Freunden entstehen.

Fremdreiter und Familie

Bereiten Familienangehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Bereiter*innen dein Pferd, kommt die Haftpflicht für die vom Pferd verursachten Schäden auf.

Reitbeteiligung

Auch deine Reitbeteiligung ist durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert.

Mietsachschäden

Die Versicherung kommt auch für Mietsachschäden auf, beispielsweise wenn dein Pferd einen geliehenen Pferdeanhänger beschädigt.

Personenschäden

Wenn dein Pferd einer Person Schaden zufügt, kannst du auf die Pferdehalter-Haftpflicht zählen, die für die entstandenen Schäden aufkommt.

Pferdesport

Schäden, die dein Pferd auf Turnieren verursacht, sind ebenfalls mitversichert.

Ungewollter Deckakt

Bei ungewollten Deckschäden kommt die Versicherung für deine finanziellen Verpflichtungen auf.

Weltweiter Schutz

Wenn du mit deinem Pferd ins Ausland gehst oder an internationalen Turnieren teilnimmst, ist ein weltweiter Versicherungsschutz möglich.

Personenschäden

Deine Pferdehalter-Haftpflicht deckt auch Schäden ab, die entstehen, wenn du dein Pferd mit gebissloser Zäumung und ohne Sattel reitest.

Bestattung

Kommt dein Pferd bei einem Unfall ums Leben, beteiligt sich die Haftpflicht an einer würdevollen Einäscherung.

Forderungsausfall

Wenn du von einem fremden Pferd verletzt wirst und der Halter nicht für deine Schäden aufkommen kann, unterstützt dich deine Haftpflichtversicherung dabei, deine Ansprüche durchzusetzen.

Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung

Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für dich hier zusammengestellt:

Warum brauchen Pferdehalter eine extra Haftpflichtversicherung?

Du bist gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dein Pferd einen Schaden bei einer dritten Person verursacht. Selbst dann, wenn die notwendige Sorgfalt gegeben war und dich keine Schuld trifft. Diese Verantwortlichkeit ergibt sich allein durch die “Tiergefahr” (Gefährdungshaftung).

Sind Tierhüter mitversichert?

Tierhüter, die zeitweise dein Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für dich wichtig, so achtest du darauf dass er in deiner Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.

Sind Fremdreiter ebenfalls versichert?

Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Zeiträumen auf deinem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achte darauf, dass diese Leistung eingeschlossen ist.

Was ist mit Reitbeteiligungen?

Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchtest auch du als Pferdebesitzer Reitbeteiligungen ermöglichen, sollte dieser Umstand in die Pferdehalterhaftpflicht aufgenommen werden.

Wozu ist die Forderungsausfalldeckung da?

Erleide durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, dann kommt deine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für deine Ansprüche auf.

Was muss ich im Schadensfall tun?

Melde Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufe uns an. Wir kümmern uns.


Kontakt

Adresse:

Moorstraße 5

29690 Schwarmstedt

E-Mail: info@finance-masters.de

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Du hast Fragen? Gerne stehen wir dir persönlich Rede und Antwort.

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