Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Als Besitzer haftest du für jegliche Schäden, die dein Pferd verursacht, selbst wenn du keine Schuld trägst. Deshalb ist es wichtig, dich mit einer Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abzusichern, um dich vor hohen Entschädigungszahlungen zu schützen.
Die 3 Absicherungen der Pferdehalterhaftpflicht
01
Personenschäden
Schutz vor den finanziellen Folgen durch eine Unfallverletzung eines Menschen wie beispielsweise Heil- und Pflegekosten, Verdienstausfall, Schadenersatz oder eine lebenslange Rente.
02
Sachschäden
Beschädigt oder zerstört dein Pferd Gegenstände, ersetzt die Pferdehalter-Haftpflicht die Kosten für die Reparatur oder zahlt den Zeitwert des beschädigten Gegenstands aus.
Vermögensschäden
Wird der Geschädigte aufgrund eines Unfalls mit deinem Pferd beispielsweise daran gehindert, seinem Beruf nachzugehen, kommt die Haftpflicht für die Kosten oder Verluste auf.

Wir unterstützen dich
Wir kennen die Vor- und Nachteile der verschiedenen Anlageformen und der am Markt angebotenen Produkte. Wir ermitteln die für dich optimale Pferdehalterhaftpflicht-Versicherung. Unsere Beratung ist ganzheitlich und maßgeschneidert nach deinen Bedürfnissen.
Besonders achten wir auf:
-Geltungsbereich (weltweiter Versicherungsschutz)
-Schutz in gemieteten oder gepachteten Immobilien
-Schadenabwicklung des Versicherers
-Prüfung der versicherten Gefahren und Deckungserweiterungen
-Ausführliche und individuelle Beratung
Welche Schäden deckt die Pferdehalter-Haftpflicht ab?
Wolfsbiss & Pferderipper
Sollte dein Pferd durch einen Wolf oder Pferderipper verletzt oder getötet werden, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die Behandlung oder Einäscherung.
Privater Reitunterricht
Die Pferdehalter-Haftpflicht deckt verursachte Schäden, die beim gelegentlichen Privatunterricht beispielsweise an Familienangehörigen oder Freunden entstehen.
Fremdreiter und Familie
Bereiten Familienangehörige, Freunde oder andere nicht professionelle Bereiter*innen dein Pferd, kommt die Haftpflicht für die vom Pferd verursachten Schäden auf.
Reitbeteiligung
Auch deine Reitbeteiligung ist durch die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung abgesichert.
Mietsachschäden
Die Versicherung kommt auch für Mietsachschäden auf, beispielsweise wenn dein Pferd einen geliehenen Pferdeanhänger beschädigt.
Personenschäden
Wenn dein Pferd einer Person Schaden zufügt, kannst du auf die Pferdehalter-Haftpflicht zählen, die für die entstandenen Schäden aufkommt.
Pferdesport
Schäden, die dein Pferd auf Turnieren verursacht, sind ebenfalls mitversichert.
Ungewollter Deckakt
Bei ungewollten Deckschäden kommt die Versicherung für deine finanziellen Verpflichtungen auf.
Weltweiter Schutz
Wenn du mit deinem Pferd ins Ausland gehst oder an internationalen Turnieren teilnimmst, ist ein weltweiter Versicherungsschutz möglich.
Personenschäden
Deine Pferdehalter-Haftpflicht deckt auch Schäden ab, die entstehen, wenn du dein Pferd mit gebissloser Zäumung und ohne Sattel reitest.
Bestattung
Kommt dein Pferd bei einem Unfall ums Leben, beteiligt sich die Haftpflicht an einer würdevollen Einäscherung.
Forderungsausfall
Wenn du von einem fremden Pferd verletzt wirst und der Halter nicht für deine Schäden aufkommen kann, unterstützt dich deine Haftpflichtversicherung dabei, deine Ansprüche durchzusetzen.
Die Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ist für jeden Pferdebesitzer unverzichtbar.
FAQ
Häufig gestellte Fragen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung
Fragen, die uns immer wieder gestellt werden, haben wir für dich hier zusammengestellt:
Du bist gesetzlich zum Schadensersatz verpflichtet, wenn dein Pferd einen Schaden bei einer dritten Person verursacht. Selbst dann, wenn die notwendige Sorgfalt gegeben war und dich keine Schuld trifft. Diese Verantwortlichkeit ergibt sich allein durch die “Tiergefahr” (Gefährdungshaftung).
Tierhüter, die zeitweise dein Pferd als unbezahlten Gefälligkeits- oder Freundschaftsdienst beaufsichtigen oder übernehmen können ebenfalls mitversichert werden. Ist dieser Punkt für dich wichtig, so achtest du darauf dass er in deiner Haftpflichtversicherung eingeschlossen ist.
Fremdreiter sind nicht bei jeder Pferdehaftpflicht mitversichert. Wenn also jemand in unregelmäßigen Zeiträumen auf deinem Pferd reitet, ohne dafür zu bezahlen, achte darauf, dass diese Leistung eingeschlossen ist.
Sehr häufig vereinbaren Pferdehalter mit einer dritten Person eine Reitbeteiligung. Möchtest auch du als Pferdebesitzer Reitbeteiligungen ermöglichen, sollte dieser Umstand in die Pferdehalterhaftpflicht aufgenommen werden.
Erleide durch das Pferd eines Dritten einen Personen- oder Sachschaden und der Halter des verursachenden Tiers kann nicht zahlen, dann kommt deine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung für deine Ansprüche auf.
Melde Schäden einfach bequem online auf unserer Internetseite oder rufe uns an. Wir kümmern uns.
Kontakt
Adresse:
Moorstraße 5
29690 Schwarmstedt
E-Mail: info@finance-masters.de

Wir rufen dich gerne zurück
Du hast Fragen? Gerne stehen wir dir persönlich Rede und Antwort.
„*“ zeigt erforderliche Felder an